Was Sie bei Reha-Maßnahmen der Lungenkrankheit Alpha-1 beachten sollten
Bei Patienten mit einer chronisch obstruktiven Lungenkrankheit (COPD) – egal, ob sie allein auftritt oder im Rahmen eines Alpha-1-Antitrypsin-Mangels (Alpha-1) – sind Rehabilitationsmaßnahmen in den meisten Fällen sinnvoll.9 In Deutschland gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen ein Erhalt der Arbeitsfähigkeit möglich ist, bevor eine Erwerbsminderung oder Frühberentung genehmigt wird. Generell hat jeder, der sozialversichert ist, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Eine medizinische Rehabilitation ist beispielsweise sinnvoll, wenn trotz einer ambulanten medizinischen Behandlung anhaltende Krankheitszeichen bestehen. Auch bei seelischen Krankheitsfolgen (wie Depressionen oder Ängsten) oder einer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit können Reha-Maßnahmen hilfreich sein.
Die pulmonale Rehabilitation bei den Lungenkrankheiten wird von allen wichtigen Behandlungsleitlinien für Alpha-1- und COPD-Patienten ab einem mittleren Schweregrad empfohlen. Sie umfasst:9
- Optimierung der Pharmakotherapie Atemtherapie
- Tabakentwöhnung
- Körperliches Training
- Patientenschulung
- Atemphysiotherapie
- Ergotherapie
- Ernährungsberatung
- Hilfsmittelversorgung
- Soziale Betreuung
- Psychosoziale Beratung und Therapie
Eine Rehabilitation dauert bei einer Erkrankung der Atemwege meist drei bis sechs und kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.9 Zwischen zwei Reha-Maßnahmen müssen in der Regel vier Jahre liegen.25 Wenn es medizinisch notwendig ist, kann die Dauer einer Maßnahme ausgeweitet und der Zeitraum zwischen zwei Maßnahmen verkürzt werden.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Anträge für eine pulmonale Rehabilitation müssen bei der zuständigen Versorgungseinrichtung (Renten- oder Krankenversicherung) gestellt werden.
Sie haben einen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Wenn eine Rehabilitation nötig, Ihre Erwerbstätigkeit vermindert oder gefährdet ist und bei Ihnen davon ausgegangen wird, dass sich die Rehabilitation positiv auf Ihren Gesundheitszustand auswirkt, dann genehmigt die Krankenkasse die Maßnahme in den meisten Fällen.9,25 Nicht immer wird ein Antrag jedoch im ersten Anlauf bewilligt. In diesem Fall dürfen Sie innerhalb eines Monats widersprechen – bleiben Sie hartnäckig!
Quellen
9 Vogelmeier C et al. Pneumologie 2018; 72: 253–308.
25 Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente/Medizinische Rehabilitation. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Allgemeine-med-Reha/allgemeine-med-reha_node.html (letzter Abruf 14.08.2020).