Wie man die Beschwerden der Lungenkrankheit lindern kann
Bislang gibt es keine Möglichkeit, den Alpha-1-Antitrypsin-Mangel (Alpha-1) zu heilen.6 Um jedoch die fortschreitende Lungenkrankheit zu verlangsamen und ihre Symptome zu verringern, kann eine frühzeitige Erkennung und ein rascher Therapiebeginn den Verlauf der Lungenerkrankung positiv beeinflussen.
Vorbeugende Maßnahmen9
Patienten, bei denen das Lungengewebe durch die Krankheit angegriffen ist, können selbst einige vorbeugende Maßnahmen treffen, um eine bessere Ausgangslage zu schaffen und den Verlauf der Lungenerkrankung positiv zu beeinflussen:
- Rauchen beenden und Passivrauchen/Schadstoffe vermeiden
- Atemwegsinfekten durch Schutzimpfungen vorbeugen
- Normalgewicht halten
Unterstützende Therapie
Um eine fortschreitende Schädigung des Lungengewebes bei Patienten mit bereits eingeschränkter Lungenfunktion zu vermindern, kann es sinnvoll und notwendig sein, das fehlende Alpha-1-Antitrypsin (AAT) über eine Infusion zu ersetzen. Das konzentrierte AAT wird aus dem Blutplasma gesunder Spender gewonnen. Eine einwöchentliche Infusion ermöglicht den Ersatz des fehlenden Schutzproteins: Die Zersetzung des Lungengewebes durch das Protein neutrophile Elastase kann zwar nicht rückgängig gemacht, aber eine weitere Schädigung verlangsamt werden.6
Die Therapie der Lungenerkrankung wird üblicherweise lebenslang durchgeführt.6 In der Regel ist die Ersatztherapie gut verträglich.11 Der Arzt entscheidet darüber, ob die Therapie für den Patienten geeignet ist oder nicht. Die Infusion kann beim Lungenfacharzt (Pneumologen) oder Hausarzt erfolgen. Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Ersatztherapie und Zuzahlung
Patienten mit Alpha-1 sind, wie alle Erkrankten, nach § 61 SGB 5 dazu verpflichtet, Zuzahlungen für ihre Medikamente zu leisten: 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr, als das Medikament kostet.* Eine Zuzahlungsbefreiung tritt bei chronischen Erkrankungen in Kraft, wenn eine finanzielle Höchstbelastungsgrenze überschritten wird.
Grundlage zur Berechnung der Belastungsgrenze ist das gesamte jährliche Bruttoeinkommen12 in Ihrem Haushalt: Alle Einkünfte im Haushalt werden dafür zusammengezählt – also Ihr Einkommen plus das Ihres Partners oder Ihrer Partnerin plus die Einkommen der familienversicherten Kinder. Von dem Gesamteinkommen werden dann Freibeträge abgezogen, die regelmäßig neu festgelegt werden.13 2020 sind dies: 5.733 Euro für den ersten Angehörigen, 3.822 Euro für jeden weiteren Angehörigen und 7.812 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.14
Beispielrechnung: | |
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Ihr Jahreseinkommen (brutto): | 25.000 € |
Das Jahreseinkommen Ihres Ehe-/Lebenspartners (brutto): | + 35.000 € |
Jahreseinkommen der Kinder (brutto): | + 0 € |
Summe Haushaltsbruttoeinkommen | = 60.000 € |
Freibetrag Ehe-/Lebenspartner: | – 5.733 € |
Freibetrag 1. Kind: | – 7.812 € |
Freibetrag 2. Kind: | – 7.812 € |
Gesamt: | = 38.643 € |
Haushalte mit Alpha-1-Patienten müssen nicht mehr als 1 Prozent des Familienbruttoeinkommens jährlich für Medikamente und andere Gesundheitsleistungen zuzahlen.14 Somit läge die Summe der Belastungsgrenze anhand der Beispielrechnung bei 386,43 Euro. Ihr Haushalt müsste pro Jahr also nicht mehr als 386,43 Euro zuzahlen – für alle Rezepte aller Angehörigen. Auch für Patienten, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistung oder Arbeitslosengeld II erhalten oder deren Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden, gilt die 1-Prozent-Belastungsgrenze.** Einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung erhalten Patienten von der Krankenkasse. Er muss jährlich neu gestellt werden.
* Das Gesetz sieht bei der Zuzahlung folgende Sonderregeln vor:
- Kinder und Jugendliche sind von allen Zuzahlungen außer Fahrkosten befreit
- Schwangere sind für bestimmte Leistungen von Zuzahlungen befreit
- Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden folgende Leistungen nicht berücksichtigt:
- Der Eigenanteil beim Zahnersatz
- Der Eigenanteil für Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs gelten
- Leistungen ohne ärztliche Verordnung
- Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden dürfen
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Symptome behandeln
Zusätzlich können verschiedene Medikamente die Symptome der Lungenerkrankung lindern:9
- Bronchienerweiternde Arzneimittel (Bronchodilatatoren) weiten die Atemwege, entkrampfen die Lunge und verbessern so die Atembeschwerden. Es gibt kurz wirksame Substanzen, die im Akutfall angewendet werden, und lang wirksame, die bei chronischen Beschwerden zum Tragen kommen. Bronchodilatatoren bilden die Basis in der COPD-Behandlung und werden als Sprays (Dosieraerosol), Pulverinhalatoren oder über Vernebler verabreicht. Sie können einzeln oder, je nach Schweregrad der Atemnot, auch in Kombination gegeben werden.
- Glukokortikoide haben eine entzündungshemmende Wirkung. Der Wirkstoff wird bevorzugt inhaliert, damit er seine Wirkung direkt in den Atemwegen entfaltet und Nebenwirkungen möglichst gering gehalten werden. Bei akuten Verschlechterungen der Atemwegserkrankung können Glukokortikoide auch in Tablettenform verabreicht werden, um im gesamten Körper zu wirken.
- Antibiotika eignen sich für eine vorübergehende, möglichst frühzeitige Einnahme zur Behandlung von Infektionen in den Atemwegen.
Nicht medikamentöse Maßnahmen sind:9
- Atemgymnastik und körperliche Bewegung
- Sauerstofftherapie
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Organtransplantation
Als allerletzte Maßnahme, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Lunge durch ein Spenderorgan ersetzt werden (Transplantation).9 Es werden dabei ein oder beide Lungenflügel durch ein Spenderorgan ersetzt.15 Bei bereits fortgeschrittener Schrumpfleber (Leberzirrhose) kann gegebenenfalls eine Lebertransplantation helfen.16
Vorausschauen
Gerade, wenn in der Familie Alpha-1 oder ein Lungenemphysem bekannt ist, kann eine Untersuchung des Erbguts ratsam sein, um das Vorliegen einer erblichen Veranlagung zu erkennen und möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen einleiten zu können.6 Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an!
Quellen
6 Konietzko N. Pneumologie. 2005; 59: 36–68.
9 Vogelmeier C et al. Pneumologie 2018; 72: 253–308.
11 Köhnlein T et al. Pneumologie. 2014; 68: 492–5.
12 Verband der Ersatzkassen. Gemeinsames Rundschreiben in der Fassung vom 18./19.06.2019 zu Einnahmen zum Lebensunterhalt. https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlungen/_jcr_content/par/download_150020887/file.res/Gemeinsames%20Rundschreiben%20vom%2004.12.2013%20in%20der%20Fassung%20vom%2018._19.06.2019%20zu%20Einnahmen%20zum%20Lebensunterhalt.pdf (letzter Abruf: 12.08.2020).
13 Steffen J. Rechengrößen der Sozialversicherung und sonstige Werte für das 2. Halbjahr 2017. 2017.
14 Verband der Ersatzkassen. Belastungsgrenzen für Zuzahlungen 2020. https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlungen.html (letzter Abruf: 12.08.20).
15 Lungeninformationsdienst: www.lungeninformationsdienst.de (letzter Abruf: 12.08.2020).
16 Strnad PS und Hamesch K. Patienten-Bibliothek – COPD in Deutschland. 2016; 3: 36–8.